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   BGH, 14.10.2015 - 2 StR 236/15   

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https://dejure.org/2015,36563
BGH, 14.10.2015 - 2 StR 236/15 (https://dejure.org/2015,36563)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2015 - 2 StR 236/15 (https://dejure.org/2015,36563)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 236/15 (https://dejure.org/2015,36563)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 239a Abs. 1 StGB
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen: Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung im Urteil); erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Wiedergabe der Aussagen eines Belastungszeugen und an die Auseinandersetzung mit den Einlassungen des Angeklagten

  • IWW

    § 224 StGB, § 240 StGB, § 24 StGB, § 261 StPO, § 239a Abs. 1 2. Halbs. StGB, § 239a StGB

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der vom Tatgericht für glaubhaft angesehenen Aussage durch das Revisionsgericht; Darstellung des Inhalts der den Angeklagten belastenden Aussagen vor der Polizei und in der Hauptverhandlung im Einzelnen im Rahmen der Beweiswürdigung; Lückenhaftigkeit der ...

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Wiedergabe der Aussagen eines Belastungszeugen und an die Auseinandersetzung mit den Einlassungen des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Überprüfung der vom Tatgericht für glaubhaft angesehenen Aussage durch das Revisionsgericht; Darstellung des Inhalts der den Angeklagten belastenden Aussagen vor der Polizei und in der Hauptverhandlung im Einzelnen im Rahmen der Beweiswürdigung; Lückenhaftigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wechselnde Opfer-Aussagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 148
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 2 StR 236/15
    Angesichts dieser Feststellungen hätte das Landgericht erörtern müssen, ob die Angeklagten mit ihrem Eindringen in den Wohnwagen und den gewaltsamen Übergriffen die physische Herrschaft über ihr Opfer erlangt hatten und eine so von ihnen geschaffene stabile Bemächtigungslage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350; Beschluss vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448; Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9) zu einer besonders schweren räuberischen Erpressung ausnutzten, indem sie den Nebenkläger zwangen, ihnen die Dose mit der Munition zu übergeben.
  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06

    Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis;

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 2 StR 236/15
    Angesichts dieser Feststellungen hätte das Landgericht erörtern müssen, ob die Angeklagten mit ihrem Eindringen in den Wohnwagen und den gewaltsamen Übergriffen die physische Herrschaft über ihr Opfer erlangt hatten und eine so von ihnen geschaffene stabile Bemächtigungslage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350; Beschluss vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448; Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9) zu einer besonders schweren räuberischen Erpressung ausnutzten, indem sie den Nebenkläger zwangen, ihnen die Dose mit der Munition zu übergeben.
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 2 StR 236/15
    Angesichts dieser Feststellungen hätte das Landgericht erörtern müssen, ob die Angeklagten mit ihrem Eindringen in den Wohnwagen und den gewaltsamen Übergriffen die physische Herrschaft über ihr Opfer erlangt hatten und eine so von ihnen geschaffene stabile Bemächtigungslage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350; Beschluss vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448; Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9) zu einer besonders schweren räuberischen Erpressung ausnutzten, indem sie den Nebenkläger zwangen, ihnen die Dose mit der Munition zu übergeben.
  • BGH, 17.09.2009 - 4 StR 174/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Abstützung des Urteils auf möglicherweise

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 2 StR 236/15
    Zur Überprüfung der vom Tatgericht für glaubhaft angesehenen Aussage durch das Revisionsgericht ist es in einem solchen Fall erforderlich, den Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussagen vor der Polizei und in der Hauptverhandlung im Einzelnen darzustellen (vgl. BGH StV 2011, 7).
  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 435/95

    Bemächtigung - Entführung - Eigenständige Bedeutung - Abgenötigte Handlung

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 2 StR 236/15
    Angesichts dieser Feststellungen hätte das Landgericht erörtern müssen, ob die Angeklagten mit ihrem Eindringen in den Wohnwagen und den gewaltsamen Übergriffen die physische Herrschaft über ihr Opfer erlangt hatten und eine so von ihnen geschaffene stabile Bemächtigungslage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350; Beschluss vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448; Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9) zu einer besonders schweren räuberischen Erpressung ausnutzten, indem sie den Nebenkläger zwangen, ihnen die Dose mit der Munition zu übergeben.
  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Urteilsgründe: Darstellung,

    Der wesentliche Inhalt einer Zeugenaussage ist danach in den Urteilsgründen auch außerhalb einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation darzustellen, wenn dies erforderlich ist, um die tatgerichtliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 ? 2 StR 236/15, NStZ-RR 2016, 148, 149; Beschluss vom 18. November 2020 ? 2 StR 152/20, aaO; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 15).

    Bereits deshalb war es in diesem Fall erforderlich, den Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussagen der Nebenklägerin vor der Polizei und in der Hauptverhandlung im Einzelnen darzustellen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 ? 2 StR 236/15, aaO mwN).

  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen

    Bestreitet - wie hier - der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, kann es daher nicht genügen, im Rahmen der Beweiswürdigung allgemein darauf hinzuweisen, dass die Nebenklägerin als einzige unmittelbare Tatzeugin in ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung die bei der polizeilichen Aussage gemachten Angaben im Kern widerspruchsfrei wiederholt habe (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 236/15, NStZ-RR 2016, 148, 149); dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Entstehungsgeschichte einer Aussage gerade bei Sexualdelikten besondere Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19, BeckRS 2020, 12561 Rn. 16 mwN).
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